AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote sowie Werkstattleistungen der Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen gegenüber dem gesamten Geschäftsverkehr, egal ob es sich bei den Geschäftspartnern um einen Kaufmann im Sinne des HGBs oder nicht gewerblichen Kunden handelt. Alle anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen insbesondere des Kunden werden hiermit ausgeschlossen. Allfällige Änderungen unserer AGB werden durch Übersendung einer Abschrift an die letzte bekannte Adresse des Kunden im Falle der unterbliebenen Beanstandung binnen 14 Tagen wirksam.

§2 Anerkennung der Bedingungen

Der Kunde erkennt diese Bedingungen durch die Möglichkeit zur Kenntnisnahme und insbesondere durch Öffnen gesicherter Verpackungen oder durch aufbrechen von Siegeln oder am Produkt angebrachter Hinweisbanderolen selbst dann an, wenn sie der Kunde erst mit der Lieferung oder Leistung zur Kenntnis nimmt. Bei Leistungen von der Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf, die auf Lieferung, Veränderung oder Anpassung von EDV- oder Steuerdaten mit oder ohne Veränderung von Hardware gerichtet sind, erkennt der Kunde damit ausdrücklich auch die in diesen Bedingungen enthaltenen Lizenzbedingungen an und verpflichtet sich, diese zu beachten.

§3 Angebot und Annahme

Die Angebote von der Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf sind freibleibend. Der Kunde ist an seine Bestellung bzw. an seinen Auftrag 12 Wochen gebunden. Die Annahmeerklärung durch die Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Dieses gilt auch bei Abänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden. Diese werden nur dann wirksam, wenn die Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf sie schriftlich bestätigt. Lieferung und/oder Rechnungsstellung ersetzt die schriftliche Auftragsbestätigung durch die Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf . Infolge des besonderen Charakters der Leistungen von der Firma Fahrzeugzeugservice-Center Großwoltersdorf umfasst die Auftragserteilung durch den Kunden auch die Ermächtigung, Probefahrten mit dem Kunden- Fahrzeug durchzuführen.

§4 Qualität

Abbildungen, Beschreibungen, Leistungsdaten und sonstige Angaben werden nicht bestimmte Eigenschaften bezwungen, so werden Erzeugnisse in handelsüblicher Qualität geliefert. Abbildungen und Beschreibungen in Angeboten, Prospekten und Veröffentlichungen von der Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf werden zur allgemeinen Verdeutlichung verwendet und können als technische Daten Veränderungen unterliegen, da die Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf stets bemüht ist, ihre Erzeugnisse im Sinne des Kunden und des technischen Fortschritts weiterzuentwickeln. Leistungsdaten, Geschwindigkeitsangaben, Maße und Gewichte Kraftstoffverbrauchs- und Einsparungsangaben sind nur als Näherungswerte zu verstehen und unverbindlich. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich auf vertragsbezogenen Anfrage bestätigt. Datenangaben beziehen sich auf Referenzfahrzeuge, Abweichungen beim jeweiligen Fahrzeug sind möglich und von der Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf nicht zu vertreten. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- oder Rechenfehlern in den von uns vorgelegten Unterlagen besteht für die Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf keine Verbindlichkeit. Der Kunde verpflichtet sich, die Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen. Dieses gilt auch bei fehlenden Unterlagen.
 
§5 Preise
Die angegebenen Preise enthalten jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende deutsche Mehrwertsteuer. Alle Preise gelten ab Werk einschließlich Verladung, jedoch ohne Versandkosten und Verpackung. Die Kosten für Versand und Verpackung hängen von Größe und Gewicht der gesamten bestellten Ware ab und sind bei der einzelnen Auktion angegeben.
Maßgeblich sind die am Tage des Vertragsabschlusses geltenden Preise. Liegen zwischen dem Vertragsabschluß und dem Liefertermin mehr als 4 Monate, gilt der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis. Für Zusatzleistungen- und Lieferungen gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise von der Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf.
 
§6 An- und Abnahme von Werk- und Lieferleistungen

Der Kunde verpflichtet sich, etwaige Mängel, Fehler und Transportschäden des Liefergegenstandes unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich gegenüber der Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf und bei Versendungskauf auch gegenüber dem Frachtführer zu rügen. Sichtbare Mengendifferenzen sind sofort bei Erhalt der Ware, verdeckte Mengendifferenzen spätestens 2 Tage nach Warenerhalt schriftlich bei der Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf anzuzeigen. Bei Versand des Kaufgegenstandes an den Käufer hat dieser die Kaufsache sofort nach Erhalt auf ihre äußerliche Unversehrtheit zu überprüfen und dementsprechende Beanstandungen sofort bei Übernahme gegenüber dem Versandunternehmen geltend zu machen. Bei Erhalt einer schon äußerlich beschädigten Sendung ist der Kunde verpflichtet, sich den Schaden durch ein entsprechendes Protokoll oder eine Schadensmeldebestätigung des Frachtführers bestätigen zu lassen. Bei Verstoß hiergegen erlischt das Recht des Kunden auf Neu- bzw. Nachlieferung. Mit Übernahme des Fahrzeuges von der Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf gilt das Werk als angenommen und genehmigt, es sei denn, dass der Besteller bei Übernahme unter Hinweise auf konkrete Mängel ausdrücklich widerspricht. Der Besteller kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von acht Tagen nach Meldung der Fertigstellung das Fahrzeug abholt. Wird ein Fahrzeug nach Ablauf der Frist nicht abgeholt, so kann die Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf als Standgeld die ortsüblichen Standgebühren für das Fahrzeug berechnen. Auftragsstornierungen und Warenrücksendungen dürfen nur bei ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Genehmigung der Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf erfolgen. Bei Zustimmung wird eine Stornogebühr von 20% des Gesamtauftragsvolumens fällig. Die Rücksendung selbst hat spesenfrei zu erfolgen. Eine allfällige Rücknahme kann nur bei originalverpackten Neuteilen erfolgen, die auch als solche Weiterveräußert werden können.
 
§7 Lieferung – Lieferfristen

Die von der Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf dem Kunden mitgeteilten Liefertermine sind stets unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf kommt mit der Fertigstellung und Lieferung nur dann in Verzug, wenn sie die Verzögerung grob fahrlässig zu vertreten haben. Technisch bedingte Form- oder Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten, sofern das Werk dadurch für den Kunden nicht unzumutbar verändert wird. Bei höherer Gewalt oder Streik entsteht kein Verzug.
 
§8 Versand und Gefahrübergang

Bei Versand der bestellten Ware an den Empfänger trägt die Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf die Gefahr der Beschädigung oder des Untergangs nur bis zur Übergabe an das Versandunternehmen. Die Auswahl der Versendungsart bleibt der Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf vorbehalten. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr der zufälligen oder leicht fahrlässigen Beschädigung oder des zufälligen oder leicht fahrlässigen Untergangs der Sache bereits mit der Bereitstellung zum Versand auf den Kunden über. Die Versandspesen gehen zu Lasten des Käufers. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluss auf den Gefahrübergang.
 
§9 Besondere Hinweise - TÜV Abnahme – Gutachten

Soweit durch Leistungen von der Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf oder den Einsatz von Produkten von der Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf Veränderungen der Leistungsdaten von Fahrzeugen herbeigeführt werden, erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Das Fahrzeug entspricht infolge solcher Veränderungen nicht mehr dem KFG und kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Es besteht für den Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen auch die Verpflichtung, eingetretene Änderungen der Zulassungsstelle und seiner Kfz-Versicherung unverzüglich mitzuteilen und erforderlichenfalls eine technische Fahrzeugabnahme zu veranlassen. Soweit der Kunde das Fahrzeug gleichwohl im öffentlichen Straßenverkehr führt, erfolgt dies auf eigene Gefahr. Die Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf übernimmt ausdrücklich keinerlei Haftung für Schäden des Kunden oder Dritter, die durch die Nichtbeachtung dieser Hinweise und der gesetzlichen Bestimmungen entstehen. Falls vertraglich die Zuverfügungsstellung oder Lieferung eines TÜV-Gutachtens oder sonstiger technischer Erklärungen zur Erleichterung der Eintragung von Veränderungen in den Typenschein vereinbart wurde, stellt dies ausdrücklich keine Garantie dar, dass auch tatsächlich eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere durch den TÜV oder eine andere technische Organisation erfolgt. Das TÜV Gutachten stellt insbesondere keine Motor- oder Fahrzeuggarantie oder die Zusicherung der Verwendbarkeit oder Tauglichkeit des Produkts oder der Leistung im vom Kunden vorgesehenen Land dar.
 
§10 Besondere Hinweise – Gewährleistung

Der Kunde ist darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die von der Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf angebotenen Leistungen, Produkte , Tuningmaßnahmen sowie die im Rahmen des Tuning vorgenommenen Veränderungen am Fahrzeug dem Motor, sowie dem Steuergerät oder den Steuerdaten zu einer Änderung der Leistungsdaten des Kundenfahrzeuges führen. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Motor und ggf. auch andere Fahrzeugaggregate und Fahrzeugteile einer höheren Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind und dies, physikalisch bedingt, zu einem höheren Verschleiß am Kundenfahrzeug kommen kann. Insbesondere können sich Überbeanspruchungen und Dauerleistungen, sowie die durch das Tuning erreichte Steigerung der Höchstgeschwindigkeit des Kundenfahrzeuges auf die Lebensdauer des Motors, seiner Aggregate und sämtliche beweglichen Elemente (Achsen, Wellen, Getriebe usw.) auswirken.

§11 Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden. Stellt sich während der Arbeiten heraus, dass die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag um mehr als 10% überschreiten, so setzt die Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf den Besteller hiervon in Kenntnis. Kündigt der Besteller darauf hin den Auftrag, so kann die Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf den dem geleisteten Teil der Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht in begriffenen Auslagen verlangen.
 
§12 Eigentumsvorbehalt

Der Vertragsgegenstand bleibt - auch im eingebauten Zustand bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum von der Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf. Solange von der Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf ein Eigentumsvorbehalt besteht, sind alle Veränderungen zum Nachteil von der Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf, Veräußerungen, Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder anderweitige Überlassung des Vertragsgegenstandes an Dritte ohne schriftliche Zustimmung von der Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf unzulässig. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die Ware sorgfältig zu verwahren und in einem einwandfreien Zustand zu erhalten. Der Vertragspartner hat die entsprechende Sache ausreichend zu versichern und die Rechte aus dem Versicherungsvertrag auf der Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf zu übertragen. Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf die Versicherung auf Kosten des Vertragspartners abschließen und den Käufer mit diesen Kosten belasten. Bei Zahlungsverzug oder Verletzung der Sicherungspflichten der Sache kann die Herausgabe der Sache verlangt werden. Nach schriftlicher Vorankündigung mit angemessener Frist kann der Kaufgegenstand unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis mit freihändigem Verkauf bestmöglich verwertet werden. Wird vom Verkäufer die Herausgabe des Kaufgegenstandes verlangt, ist der Vertragspartner verpflichtet, die Sache an den Verkäufer herauszugeben, es sei denn, dass diesem ein Zurückbehaltungsrecht zusteht, welches durch den Kaufvertrag begründet ist. Auf Verlangen des Vertragspartners kann auf seine Kosten ein Sachverständiger zur Ermittlung des Sachwertes herangezogen werden. Der dadurch ermittelte Wert ist für die Parteien verbindlich. Alle Kosten aus der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts und der Rücknahme trägt der Käufer. Wenn die gelieferte Ware vernichtet, beschädigt oder gepfändet ist, ist das der Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf unverzüglich anzuzeigen und auf Aufforderung Mitteilung über den Verbleib der Ware zu machen.

§13 Zahlungsbedingungen

Der Versand erfolgt gegen Nachnahme oder Vorauskasse. Werden Sendungen nach besonderer Vereinbarung gegen Rechnung ausgeliefert, so ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Wurde durch die Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf die Reparatur des Fahrzeugs durchgeführt, so hat die Zahlung bei der Abnahme im Sinne des § 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder spätestens 8 Tage nach Benachrichtigung in bar bezüglich der Fertigstellung zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug ist die Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf berechtigt, Zinsen von 12% p. a zu berechnen. Der genannte Zinssatz kann ohne Vorlage einer Zinsbescheinigung der Hausbank von der Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf erfolgen. Leistet der Kunde in einer angemessenen Nachfrist nicht, so kann die Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf insbesondere Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt mindestens 15% des vereinbarten Entgelts, es sei denn, Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf kann einen höheren Schaden nachweisen. Mahn- und Inkassospesen gehen immer zu Lasten des Käufers. Daneben steht der Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf das Wahlrecht zu, ob sie das ausstehende vereinbarte Entgelt ebenfalls als Schadenersatz geltend macht oder aber die Kaufsache zurückverlangen will.

§14 Zurückbehaltungsrecht

An dem Gegenstand, der aufgrund des Vertrages in den Besitz von der Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf gelangt ist, steht die Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf wegen jeder Forderung ein Zurückbehaltungsrecht und Pfandrecht zu. Die Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf ist zur Pfandverwertung im Wege des freien Verkaufs berechtigt. Für die Verkaufsandrohung genügt eine schriftliche Ankündigung an die letzte der Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf bekannte Adresse des Bestellers.

§15 Urheberrechte/Unterlagen

Auf den von der Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf gelieferten Gegenständen, insbesondere getunte PKW-Chips, Kostenvoranschläge, Skizzen, Entwürfe, hat die Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf die Urheberrechte. Jedes nachmachen, Kopieren, auslesen oder einem Dritten zu irgendeinem Zweck zur Verfügung stellen, löst eine Konventionalstrafe in Höhe von EUR 10.000,00 aus, zu deren Zahlung der Kunde sich unabhängig von eventuell geltend zu machenden weiteren Schadenersatzansprüchen für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet. Eingereichte Unterlagen des Vertragspartners lagert die Firma Fahrzeugservice-Center Großwoltersdorf ohne Gefahrübernahme ein.

§16 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand einschließlich Scheck-, Wechsel- und Mahnverfahren ist der Sitz des Unternehmens in Deutschland. Bei Verträgen mit nicht deutschen Vertragspartnern gilt das deutsche Recht.